Ist die Hypothek, nach Preussischen Rechte, ein accessorisches, oder ein selbstständiges dingliches Recht? : und kann der Hypothekenschuldner über den locus ohne Einwilligung der postlocirten Gläubiger verfügen, wenn der dort eingetragene Gläubiger der Hypothek entsagt, ohne dass er die Forderung aufgiebt? ; Ein Beitrag zur Erkentniss der Natur der Hypotheken-rechte nach Preussischem Rechte / Von ****.
1831
INTERNET
Formats
Format | |
---|---|
BibTeX | |
MARCXML | |
TextMARC | |
MARC | |
DublinCore | |
EndNote | |
NLM | |
RefWorks | |
RIS |
Details
E-resource Policy
Linked Resources
Title
Ist die Hypothek, nach Preussischen Rechte, ein accessorisches, oder ein selbstständiges dingliches Recht? : und kann der Hypothekenschuldner über den locus ohne Einwilligung der postlocirten Gläubiger verfügen, wenn der dort eingetragene Gläubiger der Hypothek entsagt, ohne dass er die Forderung aufgiebt? ; Ein Beitrag zur Erkentniss der Natur der Hypotheken-rechte nach Preussischem Rechte / Von ****.
Published
Marienwerder : Im Verlage bei A. Baumann, 1831.
Call Number
INTERNET
Language Note
German; Fraktur.
Description
1 online resource (31 pages)
System Control No.
(NNC-L)LLMC1367352652
(TEMPOCo)1367352652
(TEMPOCo)1367352652
Source of Description
Online resource; title from PDF title page (LLMC Digital, viewed January 31, 2023).
Available in Other Form
Print version: Ist die hypothek, nach preussischem rechte, ein accessorisches, oder ein selbstständiges dingliches recht? und Kann der hypothekenschuldner über den locus ohne einwilligung der postlocirten gläubiger verfügen, wenn der dort eingetragene gläubiger der hypothek entsagt, ohne dass er die forderung aufgiebt? Marienwerder : A. Baumann, 1831 (OCoLC)84575669
Record Appears in
Variant Title
Akzessorisches postlocierten Hypothekenrechte