Praktische Ausführung der Bestimmungen des Artikel 18 der Ausführungs-Anweisung vom 5. August 1891 zum Einkommensteuer-Gesetz vom 24. Juni 1891 : bestehend in einer ausführlichen Anleitung mit Tabellen, nach welchen es den Gewerbetreibenden, welche nicht Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches sind, möglich ist, ihren Geschäftsgewinn den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend, jeden Augenblick nachweisen zu können / gemeinverständlich dargestellt von einem Bürgermeister a. D. [J. Brinck] und einem kaufmännischen Sachverständigen und Bücherrevisor [H. Oebel].
1891
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Praktische Ausführung der Bestimmungen des Artikel 18 der Ausführungs-Anweisung vom 5. August 1891 zum Einkommensteuer-Gesetz vom 24. Juni 1891 : bestehend in einer ausführlichen Anleitung mit Tabellen, nach welchen es den Gewerbetreibenden, welche nicht Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches sind, möglich ist, ihren Geschäftsgewinn den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend, jeden Augenblick nachweisen zu können / gemeinverständlich dargestellt von einem Bürgermeister a. D. [J. Brinck] und einem kaufmännischen Sachverständigen und Bücherrevisor [H. Oebel].
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Köln : Druck und Verlag von Th. Quos, 1891.
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1 online resource (23 pages) : tables, forms
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